In der Schweiz benötigen alle Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben möchten und ihren Abschluss nicht in der Schweiz erworben haben, eine MEBEKO – Anerkennung. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland haben.
Konkret betrifft das folgende Berufsgruppen:
Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Tierärzte und Tierärztinnen, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren.
Zusätzlich gilt:
Ärzte mit ausländischen Facharzttiteln, die in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen ebenfalls eine MEBEKO-Anerkennung, um ihre Facharztausbildung anerkennen zu lassen.
Zusammenfassend ist die MEBEKO-Anerkennung eine Voraussetzung für die Berufsausübung in der Schweiz für alle, die einen medizinischen Abschluss im Ausland haben und in der Schweiz in ihrem Beruf tätig sein möchten.
Antragsformular: Gesuch um direkte Anerkennung eines Diploms
Wir erledigen alles Administrative für Sie inkl. der Einreichung aller benötigten Unterlagen und Diplome. Kosten für Einreichung Gesuch und Überprüfung durch uns: Fr. 1’050.00
Berufsausübungsbewilligung
Gesundheitsfachpersonen, welche ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsamts. Darunter fallen auch angestellte Fachpersonen, sofern sie ihre Tätigkeit fachlich selbstständig ausführen.
Anerkennung ausländischer Diplome | SRK
Haben Sie im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz in einem reglementierten Gesundheitsberuf arbeiten möchten, muss Ihr Diplom anerkannt sein.