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Gesuche

In der Schweiz benötigen alle Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben möchten und ihren Abschluss nicht in der Schweiz erworben haben, eine MEBEKO – Anerkennung. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland haben.

Konkret betrifft das folgende Berufsgruppen:
Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Tierärzte und Tierärztinnen, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren.

Zusätzlich gilt:
Ärzte mit ausländischen Facharzttiteln, die in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen ebenfalls eine MEBEKO-Anerkennung, um ihre Facharztausbildung anerkennen zu lassen.

Zusammenfassend ist die MEBEKO-Anerkennung eine Voraussetzung für die Berufsausübung in der Schweiz für alle, die einen medizinischen Abschluss im Ausland haben und in der Schweiz in ihrem Beruf tätig sein möchten.

Antragsformular: Gesuch um direkte Anerkennung eines Diploms

Wir erledigen alles Administrative für Sie inkl. der Einreichung aller benötigten Unterlagen und Diplome. Kosten für Einreichung Gesuch und Überprüfung durch uns: Fr. 1’050.00

Berufsausübungsbewilligung

Gesundheitsfachpersonen, welche ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsamts. Darunter fallen auch angestellte Fachpersonen, sofern sie ihre Tätigkeit fachlich selbstständig ausführen.

Weiterführende Informationen

Anerkennung ausländischer Diplome | SRK

Haben Sie im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz in einem reglementierten Gesundheitsberuf arbeiten möchten, muss Ihr Diplom anerkannt sein.

Weiterführende Informationen